Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der LATERNA Design GmbH & Co. KG (nachfolgend LATERNA Design genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von LATERNA Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber LATERNA Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. LATERNA Design bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen LATERNA Design und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. LATERNA Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) unentgeltlich als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, LATERNA Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von LATERNA Design, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Eigentum, Rückgabepflicht
2.1. Alle Leistungen von LATERNA Design, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von LATERNA Design und können von LATERNA Design jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Die Originale sind LATERNA Design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
3. Herausgabe von Daten
3.1. LATERNA Design ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass LATERNA Design ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
3.2. Hat LATERNA Design dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von LATERNA Design verändert werden.
3.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
3.4. LATERNA Design haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von LATERNA Design ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
4. Preise und Leistungen
4.1. Kostenvoranschläge von LATERNA Design sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
4.2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
4.3. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Arbeiten fällig. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
4.4. Werden die Arbeiten erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
4.5. Wird LATERNA Design mit dem Beginn der Arbeiten beauftragt und gelangen diese aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung, ist LATERNA Design berechtigt, die bereits geleistete Arbeit in jedem Fall in Rechnung zu stellen. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich LATERNA Design zurückzustellen.
4.6. Alle Leistungen von LATERNA Design, die nicht ausdrücklich durch die getroffene Preisvereinbarung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von LATERNA Design. Alle LATERNA Design erwachsenden Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Auftraggeber gesondert zu ersetzen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Rechnungen von LATERNA Design sind ohne jeden Abzug 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2. Nach Ablauf der in Ziffer 5.1. genannten Zahlungsfrist hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Weist LATERNA Design einen höheren Schaden nach, so ist dieser maßgeblich.
5.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von LATERNA Design schriftlich anerkannt sind.
5.4. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers (Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit) bekannt oder gerät er in Zahlungsverzug, hat LATERNA Design – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen, Sicherheiten
oder Vorauszahlungen für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.5. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
6. Fremdleistungen
6.1. LATERNA Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LATERNA Design hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
6.2. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von LATERNA Design abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, LATERNA Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
6.3. LATERNA Design ist berechtigt, die Bestellung von Fremdleistungen erst dann durchzuführen, wenn der Auftraggeber die anfallenden Kosten laut der Angebote der Fremdleister vollständig an LATERNA Design vorausgezahlt hat.
Sollten dabei durch Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers bei rechtzeitiger Rechnungsstellung durch LATERNA Design Termine nicht eingehalten werden können (z.B. Druckunterlagenschluss, Anzeigenschluss etc.), so hat der Auftraggeber die Konsequenzen daraus selbst zu verantworten, insbesondere keinen Anspruch auf Bereitstellung
der Fremdleistung und keinen Schadenersatzanspruch gegen LATERNA Design.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Der Auftraggeber legt LATERNA Design vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
7.2. Soll LATERNA Design die Produktionsüberwachung durchführen, wird mit dem Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. Führt LATERNA Design die Produktionsüberwachung durch, entscheidet LATERNA Design nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber LATERNA Design zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
8. Haftung
8.1. LATERNA Design haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers, die Gefahr geht in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur auf den Auftraggeber über. Der Versand erfolgt unversichert, Transportversicherungen werden von LATERNA Design nur auf ausdrückliche
Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
8.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.4. LATERNA Design haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei LATERNA Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für LATERNA Design Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LATERNA Design rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
9.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann LATERNA Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. 9.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller LATERNA Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte
er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber LATERNA Design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Konkurrenzausschluss
10.1. LATERNA Design akzeptiert grundsätzlich keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und wird ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Auftraggeber tätig zu werden.
10.2. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von LATERNA Design im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.
11. Zurückbehaltungsrecht
11.1. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen hat LATERNA Design an den ihr überlassenen Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.
11.2. Nach Abschluss der Arbeiten und nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag wird LATERNA Design alle Unterlagen herausgeben, die der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen etc., sofern der Auftraggeber
die Originale erhalten hat.
12. Satz- und Druckfehler
12.1. Satz- und Druckfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von LATERNA Design infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes, nicht verschuldete oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Autorenkorrekturen, nur einmal kostenfrei berichtigt. Weitere Korrekturen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung maßgebend ist der „Duden“, letzte Ausgabe, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.
12.2. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif an LATERNA Design zurückzugeben. LATERNA Design haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
12.3. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Auftraggebers.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
13.1. Erfüllungsort ist der Sitz von LATERNA Design in Nürnberg
13.2. Als Gerichtsstand ist Nürnberg vereinbart.
13.3. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von LATERNA
Design als Gerichtsstand vereinbart.
14.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
LATERNA Design GmbH & Co. KG, Februar 2026
